Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – siehe unten. Aber zuvor unser Versuch, die Welt einfach zu halten:

So arbeiten wir – einfach erklärt

Hey! Schön, dass Du Dir die Zeit nimmst, hinter die Kulissen von Mainufactory zu schauen. Unsere AGB regeln, wie wir zusammenarbeiten – und zwar so, dass es für beide Seiten klar, fair und nachvollziehbar ist. Falls Du keine Lust auf Juristendeutsch hast, kommt hier die verständliche Version in kurz und knapp.

Für wen sind unsere Leistungen gedacht?

Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen. Privatpersonen oder Verbraucher schließen bei uns keinen Vertrag. Wir duzen Dich, weil wir Zusammenarbeit auf Augenhöhe schätzen.

Was bekommst Du bei uns?

Wir entwickeln, betreiben und kombinieren KI-Systeme, Automatisierungen, digitale Assistenten und Module – immer mit dem Ziel, Deine Prozesse einfacher, schneller und smarter zu machen. Unsere Module sind keine klassische Software „von der Stange“, sondern clevere Systeme, die aus verschiedenen Komponenten bestehen und genau auf Deinen Bedarf zugeschnitten werden können.

Deine Daten gehören Dir

Alle Inhalte, die Du über unsere Systeme erzeugst, bearbeitest oder speicherst – Texte, Bilder, Videos, Daten – bleiben jederzeit vollständig in Deinem Eigentum. Du kannst sie Dir jederzeit in einem passenden Format von uns geben lassen. Und das gilt natürlich auch für alles, was mithilfe von KI entsteht.

Und unsere Technik?

Unsere Systeme und Module bleiben in unserem Eigentum – Du bekommst das Nutzungsrecht, sie im Rahmen Eures Projekts oder Vertrags zu verwenden. Klar ist: Du darfst sie nicht einfach weiterverkaufen, öffentlich machen oder zweckentfremden – außer, wir haben das vorher gemeinsam vereinbart.

Was ist mit Datenschutz?

Datenschutz nehmen wir ernst. Wenn wir mit personenbezogenen Daten zu tun haben, läuft das entweder auf Basis eines AV-Vertrags oder unter Deiner alleinigen Verantwortung – je nachdem, wie das System aufgebaut ist. Wir setzen auf datenschutzkonforme Tools und sagen Dir offen, was wo passiert.

Was, wenn etwas schiefgeht?

Unsere Haftung ist klar geregelt: Wir stehen für grobe Schnitzer gerade, nicht aber für jedes kleine Problem oder für Dinge, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen – zum Beispiel Störungen bei Drittanbietern. Und natürlich empfehlen wir: Inhalte aus KI-Systemen solltest Du immer prüfen, bevor Du sie weiterverwendest.

Wie lange läuft ein Vertrag?

Das kommt auf den Einzelfall an – manche Projekte haben feste Laufzeiten, andere verlängern sich automatisch. In der Regel kannst Du mit drei Monaten Frist kündigen. Und wenn wir uns trennen, bekommst Du Deine Daten – so einfach ist das.

Noch Fragen?

Dann melde Dich gern direkt bei uns.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 07.04.2025

1. Geltungsbereich, Zielgruppe und Sprache

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die Camelly Kommunikation GmbH unter der Marke Mainufactory erbringt.

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Belieferung oder Vertragsbindung mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

„Wir“ bezeichnet die Camelly Kommunikation GmbH, handelnd unter der Marke Mainufactory. „Sie“ oder „der Kunde“ bezieht sich auf das jeweilige Unternehmen, das unsere Leistungen in Anspruch nimmt.

Hinweis zur Gendersprache:
An Stellen, an denen es dem Lesefluss dient, verwenden wir die grammatikalisch männliche Form. Dies stellt keine Benachteiligung anderer Geschlechter dar. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Camelly Kommunikation GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung (https://camelly.de/agb-vom-20-03-2025/).

Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen ergänzenden Bedingungen und den allgemeinen AGB haben die hier formulierten Bestimmungen für Leistungen unter der Marke Mainufactory Vorrang.

2. Begriffsbestimmungen

In diesen Geschäftsbedingungen verwenden wir bestimmte Begriffe mit folgendem Verständnis:

2.1 Künstliche Intelligenz (KI)

Unter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) verstehen wir softwaregestützte Systeme, die auf Basis von Daten, Regeln oder Trainingsprozessen dazu in der Lage sind, Aufgaben teil- oder vollautomatisiert auszuführen. Diese Systeme können Informationen analysieren, generieren, strukturieren oder zur Entscheidungsfindung beitragen.

Beispiele für KI-Technologien im Sinne dieser Definition sind unter anderem:

  • Sprachverarbeitungssysteme, die natürliche Sprache verstehen, interpretieren oder generieren (z. B. Natural Language Processing – NLP, Large Language Models – LLMs),

  • Entscheidungsagenten, die auf Basis vordefinierter oder dynamischer Regeln Abläufe steuern oder Vorschläge generieren (z. B. AI-Agents, Workflow-Bots),

  • Semantische Suchsysteme, die Informationen anhand ihrer Bedeutung und ihres Kontexts erschließen und bereitstellen (z. B. Vektor-Datenbanken, semantische Indexe),

  • Klassifikations- und Bewertungssysteme, die Inhalte automatisiert kategorisieren oder gewichten (z. B. KI-basierte Tagging-Systeme oder Sentiment-Analyse),

  • Trainierbare Modelle, die aus vorhandenen Daten Muster erkennen, Prognosen erstellen oder Inhalte synthetisieren (z. B. AI-Chains, Retrieval-Augmented Generation – RAG).

Der Begriff „KI“ im Sinne dieser Bedingungen umfasst sowohl lernfähige Systeme als auch regelbasierte Automatisierungen, bei denen Entscheidungen auf Basis vordefinierter Bedingungen getroffen werden, z. B. durch Workflows, Skripte oder Integrationsplattformen.

KI-Systeme im Sinne dieser AGB können lokal betrieben oder über externe Plattformen (z. B. Cloud-Dienste) bereitgestellt werden. Der konkrete Einsatz hängt vom jeweiligen Projekt, Vertrag oder Produktmodul ab.

2.2 Large Language Models (LLMs)

Unter „Large Language Models“ (LLMs) verstehen wir KI-Modelle, die auf der Grundlage großer Textmengen trainiert wurden, um Sprache kontextbezogen zu analysieren und zu erzeugen. Sie sind in der Lage, Texte zu vervollständigen, umzuschreiben, Fragen zu beantworten oder Inhalte auf Basis von Eingabeaufforderungen (Prompts) zu generieren.

LLMs beruhen auf Wahrscheinlichkeitsmodellen und erzeugen plausible, aber nicht zwangsläufig sachlich richtige Inhalte. Sie sind keine Wissensdatenbanken im klassischen Sinne, sondern textgenerierende Systeme, deren Ergebnisse vom Kontext, der Qualität des Prompts und der Trainingsbasis abhängig sind.

2.3 Software-as-a-Service (SaaS)

Unter Software-as-a-Service (SaaS) verstehen wir digitale Dienste mit Komplettlösungen oder Modulen, die nicht lokal beim Kunden installiert werden, sondern über das Internet als nutzungsbereite Anwendungen bereitgestellt werden.
Die Software verbleibt vollständig auf unserer technischen Infrastruktur, auf der des Anbieters oder der eines beauftragten Hostingpartners.

2.4 Agentensysteme (Assistenten)

Agentensysteme im Sinne dieser Bedingungen sind digitale Einheiten, die bestimmte Aufgaben teil- oder vollautomatisiert ausführen. Sie können auf Basis vordefinierter Regeln, Eingaben oder KI-gestützter Verarbeitung agieren und stehen entweder als eigenständige Module oder in Kombination mit anderen Systemen zur Verfügung. Auf unseren Seiten, nennen wir solche Agenten auch Assistenten. Diese Bezeichnung macht deren Funktionalität deutlicher.

2.5 Module

Als „Module“ bezeichnen wir funktionale Einheiten innerhalb unserer Dienstleistungsstruktur, die auf die Erfüllung eines klar abgegrenzten Zwecks ausgerichtet sind – etwa das Verwalten von Informationen, das Bearbeiten von Anfragen oder die Automatisierung betrieblicher Abläufe.

Ein Modul ist keine eigenständige Software im klassischen Sinne, sondern ein zusammengesetztes System, das sich aus mehreren technischen Komponenten und externen Diensten zusammensetzen kann. Dazu zählen beispielsweise Datenbanken, Automatisierungsplattformen, KI-Modelle, Benutzerschnittstellen oder cloudbasierte Verarbeitungseinheiten, die auf unterschiedlichen Infrastrukturen betrieben werden (z. B. Qdrant, Mistral, Langdock, Hetzner, elest.io).

Die technische Zusammensetzung eines Moduls kann je nach Einsatzszenario variieren. Maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Funktionalität, nicht die konkrete physische oder digitale Verortung einzelner Teilkomponenten.

3. Leistungsgegenstand

Wir erbringen technologiegestützte Dienstleistungen zur Analyse, Automatisierung und Optimierung betrieblicher Prozesse. Unsere Leistungen umfassen insbesondere – aber nicht abschließend – die Entwicklung, Bereitstellung, Integration und Wartung von KI-gestützten Softwarelösungen, datenbankbasierten Systemen, Automatisierungs-Workflows sowie digitalen Assistenz- und Kommunikationsmodulen.

Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Produktkonzept.
Wir behalten uns vor, bestehende Lösungen im Zuge technischer Weiterentwicklungen zu modifizieren oder zu erweitern, sofern die vereinbarte Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt oder verbessert wird.

3.1 SaaS-Leistungen

Wir stellen verschiedene digitale Dienste im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells bereit. Der Zugriff auf diese Dienste erfolgt über Benutzerkonten, die wir für den Kunden oder seine autorisierten Nutzer einrichten. Je nach Art des Dienstes kann der Zugang zusätzlich oder alternativ über eingebettete Webschnittstellen, Messenger-Dienste, Spracheingaben oder automatisierte Auslöser (Trigger) erfolgen.

Sofern der Kunde unsere Systeme innerhalb einer eigenen, von ihm betriebenen Instanz verwendet (z. B. über Drittplattformen wie elest.io), verpflichtet er sich, uns für die Dauer der Nutzung einen geeigneten technischen Zugang bereitzustellen, um bei Bedarf Pflege, Fehleranalyse, Updates oder Erweiterungen vornehmen zu können. Ohne einen solchen Zugriff kann die volle Funktionalität oder Unterstützungsleistung durch uns nicht gewährleistet werden.

Die Module sind in sich abgeschlossen oder miteinander kombinierbar und können projektbezogen aktiviert, angepasst oder erweitert werden. Funktionen, Benutzerrollen, Datenstrukturen und Konfigurationsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Vertragsgegenstand.

Wir entwickeln die angebotenen Module kontinuierlich weiter. Soweit nicht anders vereinbart, behalten wir uns vor, Änderungen an bestehenden Funktionen vorzunehmen oder neue Funktionen bereitzustellen, sofern die wesentliche Zweckbestimmung der Leistung erhalten bleibt oder verbessert wird.

3.2 On-Premise-Betrieb

Lokaler On-Premise-Betrieb

Nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung können einzelne Module oder Systeme auch lokal auf einer vom Kunden bereitgestellten Infrastruktur betrieben werden („On-Premise“). In diesem Fall übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Systemumgebung, einschließlich Installation, Wartung, Betriebssicherheit sowie Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit.

Die technischen Voraussetzungen und Systemanforderungen werden im Rahmen des jeweiligen Projekts definiert. Wir unterstützen auf Wunsch bei der Installation und Inbetriebnahme, sofern dies Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

Der Funktionsumfang von On-Premise-Lösungen kann gegenüber der cloudbasierten Variante eingeschränkt sein. Ebenso können Updates, Supportleistungen oder Integrationen mit Drittanbietern abweichen oder gesondert geregelt werden.

On-Premise-Betrieb in einer Cloud-Infrastruktur

Der Betrieb der Systeme erfolgt in diesem Fall auf einer vom Kunden angemieteten Serverinfrastruktur (z. B. bei Hetzner). Die vollständige administrative Kontrolle liegt beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, uns bis zum Ende der vertraglichen Zusammenarbeit durchgängig einen uneingeschränkten technischen Zugang (z. B. über Root- oder SSH-Zugänge) zur Verfügung zu stellen, der für Pflege, Support, Updates, Fehlerbehebungen sowie zur Sicherstellung der Systemfunktionen erforderlich ist.

Für beide Varianten des On-Premise-Betriebs gilt: Sofern einzelne Komponenten durch uns zur Erstinstallation oder bei Beendigung des Vertrags bereitgestellt werden müssen (z. B. Installationspakete, Konfigurationen, Images, Agentenmodelle oder Daten), erfolgt diese Bereitstellung auf der durch den Kunden betriebenen Infrastruktur. Wir sind nicht zur Datenübertragung auf eigene Systeme oder zur Zwischenlagerung verpflichtet.

3.3 Individualentwicklungen

Ein Teil unserer Leistungen kann aus individuell entwickelten oder konfigurierten Lösungen bestehen, die auf Grundlage kundenspezifischer Anforderungen erstellt werden. Dazu zählen angepasste Automatisierungs-Workflows, benutzerdefinierte Schnittstellen, individuell trainierte oder konfigurierte KI-Agenten, spezialisierte Datenverarbeitungsprozesse, Custom Prompts sowie technische Erweiterungen bestehender Module.

Soweit diese Entwicklungen auf vorhandenen Open-Source-Komponenten oder Drittanbietersoftware basieren, erfolgt deren Nutzung im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen.

3.4 Drittanbieterdienste und Hosting

Einige unserer Leistungen basieren auf der Integration oder Nutzung von Diensten Dritter. Dazu zählen unter anderem Hostinganbieter, Datenbanksysteme, KI-Plattformen, Messaging- oder Automatisierungsdienste. 

Die jeweils eingesetzten Dienste ergeben sich aus dem Projektkontext oder Produktdesign. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen und Lizenzregelungen der betreffenden Drittanbieter zu beachten, soweit diese für ihn anwendbar sind.

3.5 Mehrfachverwendung und Weiterentwicklung durch uns

Unsere Leistungen werden grundsätzlich nicht exklusiv erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Standardmodule, individuell konfigurierte Komponenten, angepasste Workflows, speziell trainierte Agenten oder lokal betriebene Systeme handelt.

Wir behalten uns das Recht vor, aus der Umsetzung einzelner Kundenprojekte gewonnene Erkenntnisse, Konzepte, Prompts, technische Integrationen oder Komponenten in anonymisierter oder verallgemeinerter Form mehrfach zu verwenden und im Rahmen unserer technischen Weiterentwicklung in anderen Projekten oder Produkten wieder einzusetzen.

Die Nutzung durch den Kunden bleibt davon unberührt, ebenso wie etwaige gesondert eingeräumte Nutzungsrechte. Eine ausschließliche Nutzung durch den Kunden bedarf einer ausdrücklich schriftlich vereinbarten Exklusivregelung.

4. Datenschutz

4.1 Allgemeine Grundsätze

Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns und unsere Partner einen hohen Stellenwert. Wir arbeiten grundsätzlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wählen eingesetzte Dienste und Plattformen bevorzugt danach aus, ob sie entsprechende datenschutzrechtliche Zusicherungen in ihren Nutzungsbedingungen oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen bieten.

Viele unserer Lösungen basieren auf Cloud-Diensten, die technisch sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrieben werden können (z. B. Microsoft Azure, OpenAI, Elest.io). Soweit solche Dienste eingesetzt werden, achten wir darauf, dass sie vertraglich zugesichert haben, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen – insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit, Zweckbindung und Drittstaatentransfers.

Wir klären unsere Kunden im Rahmen der Projektabstimmung und Dokumentation transparent darüber auf, welche Dienste zum Einsatz kommen, welche Datenverarbeitungswege bestehen und welche Datenschutzanforderungen daraus resultieren können.

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung unserer Systeme liegt beim Kunden.

Soweit wir auf Wunsch des Kunden bestimmte Dienste integrieren oder betreiben, stellt der Kunde uns im Hinblick auf etwaige Ansprüche Dritter, Aufsichtsbehörden oder betroffener Personen im Sinne der DSGVO ausdrücklich frei, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt.

Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Dienste, Plattformen und Provider – einschließlich deren Länderstandorte und Nutzungsbedingungen – stellen wir transparent unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann bei Bedarf auch projektbezogen ergänzt werden.

https://mainufactory.de/systemdienste

4.2 Verantwortung für Datenverarbeitung

Sofern durch die Nutzung unserer Systeme personenbezogene Daten verarbeitet werden, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung hierfür grundsätzlich beim Kunden als Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

Wir agieren nur dann als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde und die Voraussetzungen für eine weisungsgebundene Verarbeitung erfüllt sind. In allen anderen Fällen – insbesondere bei der Nutzung externer Dienste – verbleibt die vollständige Verantwortung beim Kunden.

4.3 Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden haben oder diese im Auftrag verarbeiten, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Der AVV regelt insbesondere:

  • den Gegenstand und Umfang der Verarbeitung,

  • die weisungsgebundene Verarbeitung durch uns als Auftragsverarbeiter,

  • die Pflichten hinsichtlich Vertraulichkeit, Sicherheit und Dokumentation,

  • sowie die Bedingungen zur Einbindung von Unterauftragsverarbeitern.

Die technische Infrastruktur wird von uns oder im Rahmen vertraglich geregelter Unterauftragsverhältnisse betrieben. Der Kunde ist verpflichtet, einen AVV mit uns abzuschließen, bevor personenbezogene Daten über unsere Systeme verarbeitet werden. Wir stellen hierfür eine entsprechende Vertragsvorlage zur Verfügung.

Sofern der Kunde über unsere Systeme eigene Dienste oder Drittanbieterlösungen integriert, ist er selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und etwaig zusätzlich erforderliche Vereinbarungen mit diesen Dritten verantwortlich.

4.4 Eigenbetriebene Systeme unter Kundenkontrolle

Sofern unsere Leistungen in Systemumgebungen betrieben werden, die unter alleiniger Kontrolle des Kunden stehen – beispielsweise bei selbstverwalteten Instanzen auf von ihm beauftragten Plattformen (z. B. elest.io) – liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung vollständig beim Kunden.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Nutzung unserer bereitgestellten Workflows, Agenten oder Module,

  • deren Konfiguration, Kombination oder Erweiterung,

  • sowie die Einbindung in externe Datenquellen oder Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder Forderungen durch Aufsichtsbehörden frei, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

4.5 Datensicherheit und Betroffenenrechte

Wir setzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Diese Maßnahmen orientieren sich an Art. 32 DSGVO und werden dem jeweiligen Risiko, dem Stand der Technik und dem Verarbeitungszweck angepasst.

Eine Übersicht der eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden oder ist Bestandteil eines abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Verantwortlichkeit sicherzustellen, dass betroffene Personen gemäß den Vorgaben der DSGVO über ihre Rechte (insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit) informiert werden und diese wahrnehmen können.

Soweit wir als Auftragsverarbeiter tätig werden, unterstützen wir den Kunden nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs bei der Erfüllung dieser Pflichten.

Im Fall von Datenschutzverletzungen, die uns bekannt werden und personenbezogene Daten des Kunden betreffen, informieren wir den Kunden unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

5. Nutzungsrechte, Schutz von Leistungen und Daten

5.1 Einräumung von Nutzungsrechten

Wir räumen unseren Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen bereitgestellten Systemen, Workflows, Modulen, Agenten, Prompts oder sonstigen digitalen Komponenten ein.

Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die interne Nutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden. Eine Nutzung durch Dritte, eine kommerzielle Weitergabe oder eine öffentliche Bereitstellung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte – einschließlich an individuell entwickelten oder konfigurierten Komponenten – vollständig bei uns. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Rahmen eines SaaS-Modells, lokal („On-Premise“) oder über Drittplattformen betrieben werden.

5.2 Zulässige Nutzung und Einschränkungen

Die Nutzung unserer Leistungen ist ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und innerhalb der Organisation des Kunden zulässig. Der Kunde darf die bereitgestellten Systeme, Module, Workflows oder Komponenten weder ganz noch in Teilen:

  • an Dritte weitergeben oder zugänglich machen,

  • veräußern, vermieten oder unterlizenzieren,

  • kopieren oder reproduzieren, soweit dies über die vereinbarte Nutzung hinausgeht,

  • in öffentlich zugängliche Systeme oder Plattformen einbinden,

  • oder in veränderter Form als eigene Lösung weitervermarkten.

Ausgenommen hiervon sind technisch erforderliche Integrationen in interne Systemlandschaften des Kunden, soweit sie der vereinbarten Nutzung dienen und keine externe Zugänglichmachung bewirken.

Der Kunde verpflichtet sich, den Zugriff auf die ihm überlassenen Zugänge, Inhalte oder Schnittstellen gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Dies gilt insbesondere bei cloudbasierten Modulen oder extern gehosteten Komponenten.

5.3 Eigentumsrechte an gelieferten Komponenten

Alle von uns im Rahmen eines Projekts oder Produkts bereitgestellten Inhalte, Konfigurationen, Module, Workflows, Prompts, Agenten oder sonstigen technischen Komponenten – einschließlich individueller Anpassungen – verbleiben, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, in unserem Eigentum bzw. unterliegen unseren urheberrechtlichen Schutzrechten gemäß § 69a UrhG.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen auf eigenen Entwicklungen beruhen oder auf Drittsoftware basieren, die von uns im Rahmen ihrer Lizenzbedingungen konfiguriert, erweitert oder in eine Systemlandschaft integriert wurde.

Der Kunde erhält mit Bereitstellung der Leistung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Ein Übergang von Eigentums- oder exklusiven Nutzungsrechten an Quellcode, Strukturen, Agentenlogik oder technischen Konzepten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Regelung.

5.4 Rechte an Kundendaten und KI-generierten Inhalten

Die vom Kunden in unsere Systeme eingebrachten, erzeugten oder verarbeiteten Inhalte – darunter Texte, Bilder, Videos, Dokumentationen oder sonstige Daten – gehören ausschließlich dem Kunden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte durch den Kunden selbst eingegeben oder im Rahmen der Nutzung unserer Systeme – etwa durch KI-generierte Texte, Analysen oder Automatisierungsergebnisse – erzeugt wurden.

Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf eine Bereitstellung dieser Inhalte in einem gängigen, strukturierten Format, insbesondere bei Vertragsbeendigung oder Wechsel der Betriebsform. Die Bereitstellung erfolgt gegen angemessenes Entgelt, es sei denn, sie ist systembedingt durch uns veranlasst (z. B. durch eine technische Migration unsererseits).

Soweit uns an den durch den Einsatz unserer Technologien oder durch Konfiguration, Prompting oder Integration entstandenen Inhalten Rechte zustehen könnten, treten wir diese hiermit vollständig an den Kunden ab.

Ein Übergang von Rechten an den durch den Kunden eingebrachten oder erstellten Inhalten findet nicht statt – diese verbleiben uneingeschränkt beim Kunden.

5.5 Ausschluss der kommerziellen Verwertung durch Dritte

Unsere Leistungen dürfen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung im Auftrag Dritter, die Vermarktung als eigene Lösung, die Bereitstellung als Dienstleistung oder sonstige kommerzielle Verwertung – auch in modifizierter oder integrierter Form – ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.

6. Haftung

Unsere Leistungen basieren auf modernen Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Automatisierungssystemen und verteilten Cloud-Infrastrukturen. Viele dieser Systeme sind neuartig in ihrer technischen Ausgestaltung und verändern bestehende Arbeits- und Entscheidungskulturen nachhaltig.
In diesem Kontext sind klare Regeln zur Verantwortung und Haftung unerlässlich – insbesondere im Hinblick auf Ergebnisqualität, Systemverfügbarkeit, Datenverarbeitung und die Nutzung durch Dritte.

6.1 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit eine zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) besteht.

Soweit unsere Leistungen auf der Nutzung von Drittanbieterdiensten beruhen (z. B. Hosting-, Messaging- oder KI-Plattformen), übernehmen wir keine Haftung für deren Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit.

6.2 Verfügbarkeit und Systemverhalten

Wir bemühen uns, eine hohe Verfügbarkeit unserer Systeme sicherzustellen und unsere Leistungen zuverlässig und stabil bereitzustellen. Aufgrund der eingesetzten Technologien – darunter cloudbasierte Infrastrukturen, externe Plattformdienste und KI-basierte Systeme – können jedoch zeitweise Einschränkungen, Verzögerungen oder Störungen auftreten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Ein Anspruch auf eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder vollständig fehlerfreie Bereitstellung unserer Leistungen besteht nicht.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Geschäftsbetrieb auch im Fall technischer Störungen oder Ausfälle unserer Systeme weitergeführt werden kann – etwa durch eigene Sicherungskopien, alternative Kommunikationswege oder interne Ersatzprozesse.

6.3 Nutzung auf eigene Verantwortung (KI und Automatisierung)

Unsere Systeme – insbesondere solche mit KI, automatisierten Agenten oder Workflows – erzeugen Ergebnisse auf Basis von Daten oder Regeln, die plausibel erscheinen, aber inhaltlich unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sein können!

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Inhalte, die durch unsere Systeme generiert werden – etwa Texte, Analysen oder Bewertungen – sind vor der Weiterverwendung eigenständig zu prüfen.

Eine Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.

6.4 Zugangssicherung und Verantwortung

Der Zugang zu unseren Systemen und Leistungen darf ausschließlich durch den Kunden selbst oder durch von ihm autorisierte Personen innerhalb seiner Organisation erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten, Schnittstellen oder Integrationen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen und angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Zugriffssicherung zu treffen.

Für Schäden, die aus der unbefugten Nutzung unserer Systeme durch Dritte entstehen – sei es durch Weitergabe, Fahrlässigkeit oder unzureichende Schutzmaßnahmen auf Seiten des Kunden – haften wir nicht.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Systeme, Benutzerkonten oder Integrationen erfolgen – es sei denn, der Missbrauch wurde durch uns verursacht oder mitverursacht.

6.5 Verbot rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung

Die Nutzung unserer Systeme für rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende, gewaltverherrlichende, betrügerische oder sicherheitsgefährdende Zwecke – insbesondere zur Verbreitung von Hassrede, Schadsoftware oder kompromittierenden Inhalten – ist untersagt.

Wir behalten uns vor, Zugänge bei begründetem Verdacht sofort zu sperren und gegebenenfalls die zuständigen Behörden zu informieren. Für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die aus einer solchen missbräuchlichen Nutzung resultieren, haftet allein der Kunde. Eine Freistellung von Ansprüchen Dritter ist ausdrücklich vereinbart.

6.6 Datensicherung und Datenverantwortung

Die Verantwortung für die Sicherung und Wiederherstellung von Daten liegt grundsätzlich beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Dies gilt insbesondere für selbstbetriebene Instanzen, lokale Installationen („On-Premise“) sowie über Drittanbieter gehostete Systeme, bei denen der Kunde die administrative Kontrolle innehat.

Bei Nutzung unserer SaaS-Dienste führen wir regelmäßige technische Datensicherungen durch, um die Systemintegrität zu gewährleisten. Diese Sicherungen dienen ausschließlich der Systemwiederherstellung und begründen keinen Anspruch auf individuelle Datenwiederherstellung oder Versionshaltung einzelner Inhalte.

Wir haften nicht für den Verlust von Daten, sofern dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruht. Im Fall einer beabsichtigten oder vertraglich vorgesehenen Datenlöschung erfolgt diese unter Berücksichtigung geltender datenschutzrechtlicher Vorschriften und nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt jegliche Verpflichtung zur Datensicherung, es sei denn, eine darüber hinausgehende Pflicht ist vertraglich ausdrücklich geregelt.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Vertragsbeginn und Laufzeit

Die Laufzeit eines Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Produktmodell. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, beginnt der Vertrag mit Annahme unseres Angebots oder mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung und gilt auf unbestimmte Zeit.

7.2 Mindestlaufzeiten und automatische Verlängerung

Für bestimmte Leistungen – insbesondere SaaS-Module, Hostingdienste oder Supportpakete – können Mindestlaufzeiten vereinbart werden. Sofern nicht anders angegeben, verlängert sich ein solcher Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

7.3 Ordentliche Kündigung durch den Kunden

Nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

7.4 Ordentliche Kündigung durch uns

Auch wir können einen Vertrag nach Ablauf einer Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt ebenfalls in Textform.

7.5 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien sind zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist behebt,

  • der Kunde wiederholt mit Zahlungen in Verzug gerät,

  • gesetzliche oder regulatorische Gründe die Fortführung unmöglich machen,

  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

7.6 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertrags endet der Zugriff auf unsere Systeme, Module oder Plattformen. Wir sind berechtigt, sämtliche durch den Kunden gespeicherten oder erzeugten Inhalte 30 Tage nach Vertragsende dauerhaft zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine anderweitige vertragliche Regelung getroffen wurde.

Der Kunde hat innerhalb dieser Frist Anspruch auf Herausgabe seiner Daten in einem für die jeweilige Datenart gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format. Die Bereitstellung erfolgt gegen angemessenes Entgelt, es sei denn, sie ist systembedingt erforderlich (z. B. bei einem technischen Wechsel unsererseits).

Bei einer vollständig durch den Kunden betriebenen Infrastruktur (z. B. Servermiete durch den Kunden bei Hetzner) entfällt unsere Verantwortung für die Aufbewahrung oder Herausgabe von Daten, da sämtliche Systemkomponenten und Inhalte durchgehend unter der Kontrolle des Kunden stehen.

Wir stellen dem Kunden auf Wunsch und entgeltlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs erforderliche Komponenten oder Dokumentationen zur Verfügung, sofern sie nicht bereits auf dem System vorhanden sind oder im Rahmen der Erstinstallation bereitgestellt wurden. Voraussetzung hierfür ist ein durchgängiger technischer Zugang bis zum letzten Tag des Vertragsverhältnisses.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Preise und Abrechnung

Unsere Leistungen werden auf Grundlage des jeweils vereinbarten Angebots, Modells oder Preissystems vergütet. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Abrechnungen erfolgen in der Regel monatlich oder entsprechend den im Angebot vereinbarten Zahlungsintervallen. Einmalige Leistungen, Projektarbeiten oder Individualentwicklungen können nach Aufwand oder gemäß festgelegter Meilensteine in Rechnung gestellt werden.

8.2 Zahlungsfristen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

8.3 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen,

  • Mahngebühren zu erheben,

  • den Zugang zu unseren Leistungen vorübergehend zu sperren, sofern der Verzug trotz Mahnung fortbesteht.

Weitere rechtliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

8.4 Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte

Einwendungen gegen Abrechnungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8.5 Anpassung von Preisen und Leistungen

Wir behalten uns vor, Preise und Leistungsumfänge zu ändern, wenn dies aus wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Preisänderungen werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Der Kunde kann einer Preisanpassung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als akzeptiert. Bei Widerspruch sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu beenden.

9. Vertraulichkeit

9.1 Vertrauliche Informationen

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen oder Erkenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.

Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere – aber nicht ausschließlich:

  • technische Dokumentationen, Quelltexte und Systemarchitekturen,

  • Prozessbeschreibungen, Konzepte oder Methoden,

  • wirtschaftliche, strategische oder personelle Informationen,

  • sowie Daten und Inhalte, die über unsere Systeme verarbeitet werden.

9.2 Verpflichtung zur Weitergabe an Dritte

Soweit eine Vertragspartei im Rahmen der Leistungserbringung Dritte – wie etwa freie Mitarbeiter, Dienstleister oder Unterauftragnehmer – einbindet, stellt sie sicher, dass auch diese Personen oder Organisationen in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

9.3 Öffentliche Nennung als Referenz

Wir behalten uns vor, den Kunden – ausschließlich mit Nennung des Firmennamens und ohne inhaltliche Details – als Referenzkunde zu benennen (z. B. auf unserer Website oder in Präsentationen).
Sollte der Kunde damit grundsätzlich nicht einverstanden sein, kann er der Nennung jederzeit formlos per E-Mail an office@mainufactory.de widersprechen.

9.4 Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen,

  • die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich bekannt oder zugänglich waren,

  • die rechtmäßig von Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht erlangt wurden,

  • oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, gerichtlicher Anordnung oder behördlicher Anfragen offengelegt werden müssen.

In solchen Fällen verpflichtet sich die empfangende Partei, die andere Partei unverzüglich über die Offenlegungspflicht zu informieren, sofern rechtlich zulässig.

9.5 Dauer der Vertraulichkeit

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit dem Vertragsende – es sei denn, zwingende gesetzliche Regelungen schreiben eine längere Frist vor.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Textform

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Camelly Kommunikation GmbH.

10.5 Vorrang individueller Regelungen

Individuell vereinbarte Vertragsbestandteile oder besondere Leistungsbeschreibungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifel vor, sofern sie im Widerspruch zueinander stehen.

10.6 Änderungen dieser Bedingungen

Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Über wesentliche Änderungen informieren wir unsere Kunden in geeigneter Weise. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weisen wir bei jeder Änderung ausdrücklich hin.

Bosau, 07.04.2025
Mel Camelly, Geschäftsführung Camelly Kommunikation GmbH